Elternbrief zur Schulschließung

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie den Medien sowie unserer Homepage sicherlich entnommen haben, werden vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 in Thüringen alle Schulen  wegen des sich ausbreitenden Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen.

Wir haben heute, am Montag, dem 16. März 2020, alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule zum weiteren Vorgehen informiert. Wir werden unseren Schülerinnen und Schülern ein Lernen zu Hause ermöglichen.

Dazu haben wir Aufgaben erarbeitet, die unseren Schülerinnen und Schüler voraussichtlich ab Dienstag über unsere Homepage: www.nonne-schule.de zur Verfügung stehen.

Diese Aufgaben müssen in den kommenden drei Wochen selbständig erledigt werden. Sie werden bei Rückkehr in die Schule besprochen und auch zur Bewertung herangezogen. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder diese Aufgaben regelmäßig erledigen. Wir möchten damit auch sicherstellen, dass insbesondere die Schüler der Abschlussklassen Ihre Abschlussprüfungen gut vorbereitet ablegen können.

Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, melden Sie sich bitte in der Schule unter Telefon: 03685 / 704323. Wir sind zu den üblichen Unterrichtszeiten zu erreichen.

Unsere Schule wird außerdem eine Notbetreuung für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 von 7.35 – 13.00 Uhr anbieten. Diese wird, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.

So können nur Kinder in kleinen Gruppen bis maximal 15 Schülern betreut werden, bei denen beide Erziehungsberechtigte oder der alleinige Erziehungsberechtigte in Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur tätig sind.

Die Bereiche der kritischen Infrastruktur wurden durch das Bildungsministerium im Elternbrief vom 15. März 2020 (vollständig nachzulesen auf unserer Homepage sowie auf der Internetseite des Ministeriums) wie nachfolgend zitiert festgelegt:

,, …Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:

  • im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
  • im Pflegebereich(Alten-oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
  • in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
  • in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
  • im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche).

Im Einzelfall können in die Schulen… auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule…

Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen.

…Es werden nur Kinder betreut, bei denen beide Elternteile oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil in einer sog. kritischen Infrastruktur arbeiten. Erfüllt nur ein Elternteil diese Voraussetzungen, kann das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen.

Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist… Die Entscheidung über die Aufnahme eine Kindes trifft die Leitung der Schule… Bitte akzeptieren Sie diese Entscheidung.!”

Wir bitten Sie, Ihr Kind am Dienstag nur dann in die Schule zu schicken, wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen.

Geben Sie Ihrem Kind bitte dann eine schriftliche Information an uns mit, auf welcher Sie vermerken, wo beide

Bedingungen zutreffen. Geben Sie Ihrem Kind bitte dann eine schriftliche Information an uns mit, auf welcher Sie vermerken, wo beide oder der alleinige Erziehungsberechtigte tätig sind und unter welchen Kontakten Sie aktuell und jederzeit erreichbar sind. Ihr Kind meldet sich dann am Dienstag zuerst im Sekretariat.

Bitte beachten Sie auch, dass die Anweisungen (siehe Elternbrief vom 13. März 2020) für Kinder, die die Schule wegen des Risikos einer Corona-Infektion nicht betreten dürfen (Reiserückkehrer, Kontaktpersonen, erkältete Kinder), weiter gelten.

Der für den 25. März 2020 geplante Elternabend und auch sehr wahrscheinlich unser geplantes Schulfest am 8. Mai 2020 müssen ausfallen.

Bei allen Fragen stehen Ihnen die Schulleitung unter Telefon: 03685 / 704323 sowie die Klassenleiter und Fachlehrer (neben der Schulnummer auch unter der Ihnen bekannten telefonischen Erreichbarkeit) zur Verfügung.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage, die wir stets aktualisieren sowie auf der Internetseite des Ministeriums. Ihnen steht auch eine Hotline (0361 / 573411500) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Bieling
Rektorin

Hildburghausen, 16. März 2020