Ein paar grundsätzliche Worte zum Umgang mit Handys…

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

die Hausordnung unserer Regelschule „Dr. Carl Ludwig Nonne“ beginnt mit folgenden Worten:

Unsere Schule ist für Schüler, Lehrer und Mitarbeiter ein wichtiger Arbeits- und Lebensraum. Um für alle eine optimale Lehr- und Lernatmosphäre zu schaffen, sind gegenseitige Rücksichtnahme, gewaltfreies und tolerantes Miteinander sowie die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit oberstes Prinzip.

Wir verbringen hier einen Großteil des Tages gemeinsam, wir leben und lernen auf engen Raum zusammen. Jeder sollte sich hier wohlfühlen, was aber im Umkehrschluss auch heißt, dass wir uns an Regeln und Vereinbarungen halten, die gleichermaßen für alle gelten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit dem Handy, der leider immer wieder Anlass zu Diskussionen und Auseinandersetzungen – im Unterricht und besonders auf dem Pausenhof – bietet. Unsere Hausordnung (beschlossen von der Schulkonferenz) regelt dies folgendermaßen:

1.1.8 […] Handys haben sich während des gesamten Schultages und während schulischer Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschaltet in den Schultaschen zu befinden. Ausnahme ist die Pause zwischen der 6. und 7. Unterrichtsstunde. Hier darf das Handy benutzt werden, Störungen des Schulbetriebes sind dabei zu unterlassen.

1.1.9 Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen ohne Sondergenehmigung sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

1.1.10 Bei Verstößen gegen die Punkte 1.1.7 bis 1.1.9 können Lehrer oder befugte Personen diese Gegenstände in Verwahrung nehmen. Bei wiederholten oder groben Verstößen erfolgt die Herausgabe nur an die Sorgeberechtigten.

Wer unsere Schule besucht, erklärt sich mit dieser Hausordnung einverstanden und muss auch mit den Konsequenzen leben, die ein Verstoß dagegen nach sich zieht. Das Handy wird in diesem Fall abgenommen und im Safe des Sekretariats verwahrt, bis es ein Sorgeberechtigter abholt.

Natürlich gibt es für die Handynutzung auch Ausnahmen. In Zeiten der Digitalisierung wird es zunehmend zur Selbstverständlichkeit, dass Smartphones auch im Unterricht verwendet werden, um schnell und ohne große Umstände Informationen zu sammeln und im Unterricht zu verarbeiten. Das regeln die jeweiligen Fachlehrer in eigener Verantwortung.

Auch wenn Ihr Kind Sie unaufschiebbar über etwas Wichtiges informieren muss, z. B. über einen früheren Schulschluss, kann es den Klassen- oder Fachlehrer bitten, das Handy kurzzeitig einschalten und nutzen zu dürfen.

Sie als Eltern haben ebenso die Gewissheit, in dringenden Fällen jederzeit Kontakt zu Ihrem Kind herstellen zu können – das Sekretariat ist ganztägig besetzt und unter 03685/704323 erreichbar.

Wir möchten Sie aber hiermit ebenso nachdrücklich darauf hinweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Handyregeln auch davon ausgegangen werden kann, dass Ihr Kind Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von MitschülerInnen, LehrerInnen oder MitarbeiterInnen angefertigt hat. Sollten diese Aufnahmen dann in sozialen Netzwerken wie Facebook oder WhatsApp veröffentlicht werden, liegt ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vor. Dieses Recht am eigenen Bild ist sogar im Gesetz festgeschrieben, und jeder Betroffene hat das Recht, dagegen zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder eine Strafanzeige wegen einer ungenehmigten Veröffentlichung bzw. Verbreitung von Bildaufnahmen zu stellen. Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Im Interesse eines reibungslosen, störungsfreien Ablaufs des Schulalltags bitten wir euch, liebe SchülerInnen, die Handyregeln einzuhalten, und Sie, liebe Sorgeberechtigte, uns bei der Umsetzung der erzieherischen Maßnahmen im Falle eines Verstoßes zu unterstützen.

Das Kollegium der Regelschule „Dr. Carl Ludwig Nonne“