Informationen zu aktuellen Regelungen im ÖPNV im Landkreis Hildburghausen

Aufgrund vieler Nachfragen von Fahrgästen des ÖPNV im Landkreis Hildburghausen – insbesondere auch in Bezug zum Schülerverkehr – möchten wir die auf Grundlage der Verordnungen des Freistaates Thüringen aktuell geltenden Regelungen im ÖPNV zur Eindämmung der COVID19-Pandemie mit folgenden Informationen zusammenfassen:

1. Im Landkreis Hildburghausen ist der Schülerverkehr in den Linienverkehr des Landkreises integriert. Die für den Linienverkehr geltenden Regelungen umfassen somit auch alle Linienverkehrsfahrten, in denen vorrangig Schüler zu ihren Schulen befördert werden.

2. Da im ÖPNV die Corona-bedingten Mindestabstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können, sind alle Fahrgäste verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht.

3. Bezüglich des Sitz- und Stehplatzangebots in ÖPNV-Linienbussen gibt es keine Einschränkungen, d.h. alle freien vorhandenen Sitz- und Stehplätze sind von den Fahrgästen zu nutzen.

4. Sofern der Bus nicht voll besetzt ist, liegt es im eigenen Ermessen der Fahrgäste, sich zur Schaffung größere Abstände entsprechend zu verteilen. Ein Eingreifen des Busfahrers erfolgt nicht.

5. In Linienbussen, in die noch kein Einbau einer Trennscheibe für die Fahrerkabine erfolgt ist, werden keine Tickets durch den Busfahrer verkauft und die Fahrgäste steigen über die mittlere oder hintere Tür ein. In den Linienbussen, die bereits mit Trennscheibe für den Busfahrer ausgerüstet sind, erfolgt der Einstieg der Fahrgäste an der vorderen Tür und es werden Tickets durch das Fahrpersonal verkauft. Es gilt die Tarifpflicht in allen Linienbussen, die im ÖPNV des Landkreises eingesetzt werden.

Wir bitten alle Fahrgäste, sich an diese Regelungen zu halten. Insbesondere erbitten wir auch die Unterstützung von Eltern und Pädagogen, die Schulkinder hierüber zu informieren.

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Foto: Südthüringer Rundschau