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Corona – Hygieneplan

der Staatlichen Regelschule „Dr. Carl Ludwig Nonne“ Hildburghausen

gemäß § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz

Stand: 11. Juni 2020

1. Einleitung

Verantwortlich für die Erstellung des Hygieneplans:

Jana Bieling – Schulleiterin
Sabine Schuchardt – Sicherheitsbeauftragte
Kerstin Roderer – Biologielehrerin

Der Corona – Hygieneplan ist Grundlage, um Schülerinnen und Schüler und allen an unserer Schule Beteiligten ein hygienisches Umfeld zu ermöglichen, die Risiken von Covid-19- Erkrankungen zu minimieren und die Gesundheit zu erhalten.

Der Hygieneplan setzt die hiesigen Vorgaben um und beachtet die spezifischen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts (RKI) während der Corona-Pandemie jeweils in aktueller Fassung.

Die Meldepflichten im Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung sind hiervon unberührt. Für den Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeit eines weiteren be-schränkten Schulbetriebes ist ergänzend ein entsprechend angepasstes Hygiene- und Reinigungsmanagement zu entwickeln.

2. Information und Hinweise zur Einhaltung der hygienischen Vorgaben

Über die festgelegten Hygienemaßnahmen werden das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Sorgeberechtigten in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person unterrichtet.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen in regelmäßigen Abständen (ca. alle 4 Wochen und bei Bedarf) thematisiert.

In allen Klassenräumen, im Sanitärbereich sowie Schuleingangsbereich/-gebäude sind Hinweise/Verhaltensregeln zu Hygienemaßnahmen (insbesondere zum Händewaschen, Abstandhalten, Tragen einer MNB) platziert.

Die Schule informiert den Schulträger über ihren schulischen Corona-Hygieneplan und stimmt mit ihm die daraus resultierenden Bedarfe des schulischen Sachaufwandes (Seife und Handtücher, Reinigungsintervalle, räumliche bzw. technische Ausstattung etc.) ab.

Belehrungs- und Meldepflicht

Belehrung des pädagogischen Personals
  • Belehrung durch SL
  • regelmäßig über Hygieneregeln, Abstandsregeln
  • Aufsichtspflicht
  • Meldung erkrankter Kinder, Umgang mit erkrankten Kindern
  • Eigenschutz
  • tragen einer MNB, wenn der Mindestabstand nicht einhaltbar ist
  • Kollegen, die zu einer Risikogruppe gehören, werden nicht zum Präsenzunterricht verpflichtet
  • SuS bleiben in ihren eingeteilten, festen Gruppen
Belehrung der Schülerinnen und Schüler
  • Belehrung erfolgt durch pädagogisches Personal in regelmäßigen Abständen und wird dokumentiert
  • Hygiene-, Abstandsregeln, feste Sitzplätze, kein Tausch von Arbeitsmaterialien, etc.
  • Umgang mit MNB
Information der Eltern
  • über Homepage
  • keine Beschulung erkrankter Kinder
  • Sofortmeldung an Schule bei Corona-Erkranktem in der Familie; auch Verdachtsfälle
  • MNB beim Betreten der Schule
  • Für SuS, die einer Risikogruppe angehören, wird in Absprache mit der Schulleitung
 eine individuelle Lösung zur Beschulung gefunden.

3. Risikogruppen für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

Personal, das nach den aktuellen Hinweisen des Robert-Koch-Instituts Risikomerkmale trägt, ist nach wie vor nicht verpflichtet, Gruppen zu betreuen oder im Präsenzunterricht zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für Personal im Alter von über 60 Jahren.

Die Betroffenen sind nicht freigestellt, sondern verrichten ihren Dienst in vollem Umfang, indem sie nach Entscheidung der Schulleitung Tätigkeiten übernehmen, bei denen eine Unterschreitung des Mindestabstands zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.

Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn sich die besondere Gefährdung nicht allein aus dem Lebensalter, sondern aus einer Vorerkrankung und/oder dem Zusammentreffen mehrerer Risikomerkmale ergibt.

Eine freiwillige Übernahme von Präsenzunterricht oder Betreuung von Gruppen bleibt auch für diejenigen Beschäftigten möglich, die Risikomerkmale tragen. Die Schule berücksichtigt das erhöhte Schutzbedürfnis dieser Personen bei der konkreten Gestaltung des Betriebes.

Besonders gefährdetes Personal, das freiwillig Präsenzunterricht oder Betreuung von Gruppen übernimmt, wird auf Wunsch mit FFP2-Masken ausgestattet, die Kosten übernimmt das Land.

Mögliche Maßnahmen:

– Vor- und Nachbereitung des Distanzlernens, Korrekturen,

– Übernahme von Aufgaben, die nicht in direktem Kontakt mit größeren Gruppen von Schülerinnen und Schülern stehen: Unterstützung von Kolleg*innen im Präsenzunterricht als „Tandem“, Konsultationen mit einzelnen Schüler*innen oder sehr kleinen Gruppen, Aufgaben im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeiten.

Schülerinnen und Schüler, die nach den aktuellen Hinweisen des Robert-Koch-Instituts Risikomerkmale tragen, legen der Schulleitung eine ärztliche Bescheinigung (keine Schulunfähigkeitsbescheinigung) vor, um für die Beschulung eine individuelle Lösung zu besprechen.

Mögliche Maßnahme:

– Beschulung mit häuslichen Aufgaben.

4. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Regeln und Maßnahmen:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Der Aufzug ist grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen. Die Benutzung ist beschränkt auf Personen mit körperlichen Behinderungen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene: Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, z. B. nach Husten, Niesen oder Naseputzen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach der Toiletten-Benutzung.

Der Hausmeister kontrolliert täglich, die ausreichende Bereitstellung von Seife, Einweghandtüchern in jedem Klassenraum sowie den Sanitärbereichen.

  • Händedesinfektion ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren!

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn:

  • ein Händewaschen nicht möglich ist,
  • nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem.

Grundsätzlich: Durchführung der Händedesinfektion nur unter Anwesenheit / Anleitung durch eine Aufsichtsperson. Das Desinfektionsmittel führen die Lehrkräfte mit sich und reichen es bei Bedarf an die Schüler aus.

Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

Den Schülerinnen und Schülern ist die korrekte Anwendung einer Händedesinfektion altersgerecht von den Lehrkräften zu erläutern. Ferner sind Lehrkräfte darauf hinzuweisen, dass Desinfektionsmittel nie unbeaufsichtigt zusammen mit den Schülerinnen und Schülern in einem Raum sein dürfen. Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der leichten Entflammbarkeit zu verdeutlichen, um den achtsamen Umgang zu schulen und ein Runterfallen der Flaschen möglichst auszuschließen.

Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr!

5. Mund-Nasen-Bedeckung

Zum Fremdschutz in der Gemeinschaft ist das Tragen einer textilen Barriere in Form eines medizinischen Mundschutzes oder einer MNB (textile Behelfsmasken, sog. „community masks“) erforderlich. Dabei kommt es entscheidend auf die Beschaffenheit (mehrlagig, enganliegend) sowie die korrekte Benutzung der MNB an. Diese kann bei korrekter Handhabung die Infektionsgefahr insbesondere dann verringern, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Durch diesen Fremdschutz kann das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, verringert werden.

Maßnahmen:

  • Eine MNB ist beim Schülertransport sowie in den Fluren des Schulgebäudes zu tragen. Diese sind selbst mitzubringen. Notfall-MNB sind beim Hausmeister oder in der Schulleitung erhältlich.
  • Im Unterrichtsraum und im Freien ist das Tragen einer MNB bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

Folgende Hinweise zum Umgang mit einer Mund-Nasen-Bedeckung sind zu beachten:

  • Auch mit MNB sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Beim Anziehen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Mund-Nasen-Bedeckung genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung sollte abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite einer benutzten Mund-Nasen-Bedeckung kann potentiell erregerhaltig sein. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese Flächen möglichst nicht berührt werden.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. verschlossen aufbewahrt, anschließend bei mindestens 60 Grad gewaschen und vollständig getrocknet werden (täglich). Eine benutze Aufbewahrung (Beutel) sollte nur über eine möglichst kurze Zeit erfolgen, um weitere Gefahren, z.B. Schimmelbildung zu vermeiden. Alle Herstellerhinweise sollten unbedingt beachtet werden (sofern vorhanden).

6. Raumhygiene: Aufenthalt und Verhalten in Klassenräumen, Fachräumen, Verwaltungsräumen, Fluren und im Lehrerzimmer

Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten durchzuführen. Eine Kipplüftung ist nicht ausreichend, da ein schneller und kompletter Luftaustausch nicht erfolgt.

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Abhängig von der Größe des Unterrichtsraumes sind maximal zehn Schülerinnen und Schüler in kleinere Lerngruppen zusammenzufassen. In Einzelfällen und bei ausreichender Raumgröße kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Bei der genannten Lerngruppengröße werden entweder nicht alle Tische benutzt oder die Tische in den Unterrichtsräumen entsprechend weit auseinandergestellt.

Maßnahmen:

  • Nutzung der Räume 117, 217, 317, 112, 212, 312 – aufgrund der Raumgröße mit max. 15 Schülern
  • Nutzung der Räume 109, 108, 205, 208, 209, 305, 309 – aufgrund der Raumgröße mit max. 10 Schülern
  • Raumwechsel wird nach Möglichkeit vermieden.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten eine feste Sitzordnung ein, die dokumentiert ist.
  • Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.
  • Regelmäßiges und richtiges Lüften: mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten durchzuführen
  • Die Jacken verbleiben an den Stühlen.

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Durch das RKI wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen Covid- Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt. Hier ist die ansonsten übliche Reinigung völlig ausreichend.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Maßnahmen:

  • Folgende Zonen müssen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen der Schule täglich gereinigt werden:
    • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen
    • Treppen- und Handläufe
    • Lichtschalter
    • Tische, Telefone, Kopierer
    • alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen
  • Die Müllbehälter sind täglich zu leeren.
  • Dokumentation der Raumhygiene: Für jeden Raum: Raumbelegungsanzahl, Lüften, Reinigung

7. Hygiene im Sanitärbereich

Maßnahmen:

  • In allen Sanitärbereichen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmal-Handtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt, entsprechende Auffangbehälter für Einmal-Handtücher sind vorzuhalten.
  • Am Eingang der Sanitärbereiche wird durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenbereichen stets nur bis zu vier Personen (an den Waschbecken nur zwei Personen) aufhalten dürfen.
  • Vor den Toiletten sind Wartemarkierungen angebracht.
  • Lehreraufsichten kontrollieren.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Ver-schmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc. ist nach Entfernung der Kontamination mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
  • Dokumentation zur Umsetzung der Hygiene im Sanitärbereich

8. Pausen

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird.

Maßnahmen:

Kleine Pausen:
  • Die Schüler halten sich in den kleinen Pausen nur im eigenen Unterrichtsraum auf, der zeitgleich gelüftet wird.
  • Die Abstandsregeln von 1,50 m werden in den Pausen eingehalten.
  • Nach Benutzung der Toilette begeben sich die Schüler umgehend wieder zu ihren Unterrichtsräumen. Persönliche Hygiene und Tragen des Mundschutzes sind einzuhalten.
  • Im Bereich der Toiletten überwacht eine Pausenaufsicht in allen Pausen die Einhaltung der Regeln.
Große Pausen:
  • Die Schüler tragen außerhalb des Unterrichtsraumes im Schulhaus ihre MNB.
  • Die Cafeteria und der Getränkeautomat bleiben geschlossen.
  • Die Schüler des DaZ-Kurses führen ihre Hofpause auf dem Schulhof zu Beginn der dritten Unterrichtsstunde, die Schüler der Klassen 9R und 10 zu Beginn der vierten Unterrichtsstunde durch.
  • Die Schüler der Klassenstufe mit einer geraden Zahl benutzen zu Beginn der Hofpause die Toilette, die mit einer ungeraden Zahl am Ende der Hofpause.
  • In der Hofpause wird nur der große Schulhof benutzt. Auch hier wird ein Abstand zwischen den Schülern von 1,50 m eingehalten. Zwei Lehreraufsichten kontrollieren die Einhaltung.
  • Im Speisesaal kann keine MNB getragen werden, ein Abstand von 1,50 m wird eingehalten.

9. Durchführung von Sportunterricht

Der Sportunterricht sollte auch weiterhin möglichst vorrangig im Freien stattfinden.

Bei der Durchführung des Sportunterrichts soll direkter Körperkontakt vermieden werden. Es ist besonders auf persönliche Hygiene zu achten.

Reinigungsmaßnahmen (insbesondere gründliches Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden beim Betreten und Verlassen der Sporthalle, Geräte- und Flächenreinigung) haben regelmäßig zu erfolgen, Seife und Papierhandtücher müssen zur Verfügung stehen.

Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen.

Die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung während sportlicher Aktivitäten ist nicht erforderlich.

Bei der Nutzung der Sporthalle ist für ausreichende und regelmäßige Lüftung zu sorgen. Die Lüftung ist zu dokumentieren.

Die zwei großen Umkleidekabinen können von max. 6 Schülern, die vier kleinen Umkleidekabinen können von max. 3 Schülern gleichzeitig genutzt werden. Abstandsmarkierungen sind angebracht. Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.

Die Nutzung der Nassbereiche (Duschen) der Sporthalle ist untersagt.

10. Durchführung Musikuntericht

Die Entwicklung musikalischer Kompetenzen erfolgt vorrangig in Lernbereichen, die nicht auf das Singen abzielen. Im geschlossenen Raum wird auf das Singen und Musizieren aufgrund des erhöhten Aerosolausstoßes verzichtet.

Mit einem Mindestabstand von drei Metern kann im Freien gesungen werden.

Sollte z.B. bei einer Prüfung das Singen als erforderlicher Leistungsnachweis notwendig sein, ist ein Abstand von fünf Metern zum vortragenden Schüler einzuhalten und alle Anwesenden (außer der Schüler) tragen eine MNB.

11. Wegeführung (Flure, Treppenhäuser, Schulgelände,…)

Maßnahmen:

  • Vor Schulbeginn halten sich die Schüler bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof auf. Nach dem Klingeln begeben sie sich direkt in ihre Unterrichtsräume und nicht vor den Vertretungsplan.
  • Die Klassensprecher dürfen in den Pausen einzeln an den Vertretungsplan schauen und geben ihrer Klasse die Informationen weiter. Wichtige Informationen werden auch über den Schulfunk bzw. die Newspoint-App bekanntgegeben.
  • Die Schüler, die in den Räumen 109, 112, 209, 212,309,312,217, 317 unterrichtet werden, nutzen ausschließlich die Tür sowie den Treppenaufgang zur Schulhofseite zum Betreten und Verlassen des Gebäudes.
  • Die Schüler, die in den Räumen 108, 205, 208, 305, 308, 117 unterrichtet werden, nutzen ausschließlich den Haupteingang sowie die mittlere Treppe zum Betreten und Verlassen des Gebäudes.
  • Vor den Toiletten werden Abstandsmarkierungen angebracht, an denen sich jeweils nur 1 Schüler aufhalten darf.
  • Die Sitzgruppen sind gesperrt.
  • In der Hofpause begeben sich alle Schüler über die o.g. Treppen auf den Schulhof. Beim Benutzen der Treppen ist auf einen Abstand von 1,50 m zu achten.
  • Nach Möglichkeit wechseln die Schüler nicht den Raum. Wenn es doch erfolgen sollte, benutzen sie die o.g. Treppen und tragen eine MNB.

12. Konferenzen und Versammlungen

Bei Dienstberatungen und Konferenzen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m und der jeweils aktuell zulässigen maximalen Gruppengröße zu achten. Deshalb finden diese im Raum 212 statt.

Für Klassenelternversammlungen sowie Beratungen der schulischen Mitbestimmungsgremien gelten die gleichen Vorgaben wie bei Dienstberatungen und Konferenzen.

13. Erste Hilfe

Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfende aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel falls verfügbar Mund-Nase-Bedeckung (MNB) und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außer-dem Abstand zu halten, wenn es möglich ist. Wenn im Zuge einer Erste Hilfe Maßnahme eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich ist, steht in erster Linie die Herzdruckmassage und – falls vorhanden – die Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) im Vordergrund.

Quellen:

1) „Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden“, www.thueringen.de, 24. April 2020

2) Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Erstellung eines schulischen Corona-Hygieneplans

3) Aktualisierung der Vorgaben des TMBJS zur Erstellung eines schulischen Corona-Hygieneplans, 10. Juni 2020